PPWR: Erzeuger oder Lieferant? So bestimmen Sie Ihre Rolle
Mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) stellt sich für viele Verpackungs- und Lebensmittelhersteller zuerst eine ganz praktische Frage: Gelte ich für diese Verpackung als Erzeuger oder nur als Lieferant? Die Antwort entscheidet, welche Nachweise und Erklärungen Sie ausstellen müssen – und wer am Ende die Herstellerpflichten trägt. Dieser Leitfaden erklärt die Unterscheidung verständlich, mit Faustregel, Beispielen und den typischen Sonderfällen.
Warum die Rolle über Ihre PPWR-Pflichten entscheidet
Die PPWR knüpft Pflichten an Rollen. Wer eine Verpackung erstmals unter eigenem Namen oder eigener Marke in der EU bereitstellt, übernimmt die weitergehenden Pflichten (u. a. zu Konformität, Kennzeichnung und erweiterter Herstellerverantwortung). Wer dagegen nur ein Vormaterial liefert, das erst beim Kunden zur fertigen Verpackung wird, hat eine andere, schwächere Rolle. Ordnen Sie sich falsch ein, sichern Sie entweder etwas zu, das Sie nicht belegen können – oder Sie versäumen Pflichten, die eigentlich Sie treffen.
Erzeuger vs. Lieferant – die Definitionen (Art. 3 PPWR)
Die PPWR definiert die Beteiligten in ihren Begriffsbestimmungen (Art. 3). Vereinfacht:
| Merkmal | Erzeuger | Lieferant |
|---|---|---|
| Rolle | bringt die fertige Verpackung unter eigener Marke in Verkehr | liefert Vormaterial / Halbware an einen Verarbeiter |
| Typische Ware | eigenmarkige Transport-/Schutzverpackung (z. B. Maschinenstretchfolie, Luftpolsterfolie) | Bahnenware, Zuschnitte, unbedruckte Kartonage, die der Kunde befüllt/verarbeitet |
| Wer trägt die Herstellerpflichten? | der Erzeuger selbst | der Kunde (Befüller/Verarbeiter) wird zum Erzeuger |
Die Faustregel
Stellen Sie sich für jedes Produkt drei Fragen:
- Bringe ich die Verpackung unter meiner eigenen Marke in Verkehr? Wenn ja → Erzeuger.
- Ist meine Ware bereits eine fertige, gebrauchsfertige Verpackung (die der Kunde nur noch anwendet/wickelt)? Wenn ja → Erzeuger.
- Liefere ich Halbware, die der Kunde erst zur Verpackung verarbeitet oder befüllt? Wenn ja → in der Regel nur Lieferant; der Kunde wird zum Erzeuger.
Beispiele
Maschinenstretchfolie / Luftpolsterfolie unter eigener Marke: Das ist eine fertige Schutz-/Transportverpackung, die der Kunde nur noch anwendet (wickeln, polstern). Hier sind Sie Erzeuger.
Folienbahnen oder unbedruckte Zuschnitte: Wenn der Kunde die Bahn erst zu Beuteln schweißt oder die Kartonage aufstellt und mit seinem Produkt befüllt, entsteht die eigentliche Verpackung bei ihm. Sie sind dann Lieferant, der Kunde ist Erzeuger.
„Wenn mein Kunde unter eigenem Namen verkauft – ist er dann Hersteller?"
Ja. Sobald jemand eine Verpackung (oder ein verpacktes Produkt) unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, übernimmt er die Herstellerpflichten – unabhängig davon, wer physisch produziert hat. Das ist der häufigste Grund, warum aus einem „Lieferanten" faktisch der Erzeuger wird.
Sonderfall Kleinstunternehmen
Für sehr kleine Unternehmen sieht die PPWR an einzelnen Stellen Erleichterungen vor. Ob und wie diese greifen, hängt vom Einzelfall ab – die grundsätzliche Rollenbestimmung ändert sich dadurch nicht. Prüfen Sie den Sonderfall separat, statt ihn pauschal anzunehmen.
Sobald Ihre Rolle geklärt ist, zählt vor allem der Zeitpunkt: Ab dem 12. August 2026 gilt die PPWR verbindlich. Was das konkret für Zulieferer und Händler bedeutet, die PPWR-Anfragen ihrer Großkunden beantworten müssen, lesen Sie im Leitfaden PPWR-Frist 12. August 2026: Was Zulieferer und Händler jetzt tun müssen. Falls Sie noch unsicher sind, wie sich die PPWR zum bekannten LUCID-Verpackungsregister verhält: VerpackG, LUCID und die PPWR: Was ändert sich ab 12. August 2026?
Rolle klären und Erklärung erzeugen – in Minuten
Die Rolle richtig zu bestimmen ist der erste Schritt – danach muss die passende Erklärung formuliert werden. Dossio führt Sie bei jedem Dokument durch eine kurze Abfrage (Erzeuger oder Lieferant?) und erzeugt daraus die zu Ihrer Rolle passende, auf Ihre Marke gebrandete PPWR-Erklärung als prüffertigen Entwurf – zusammen mit Datenblatt und Konformitätserklärung.
14 Tage kostenlos testenHinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die endgültige Einordnung hängt vom konkreten Produkt und Vertrieb ab; ziehen Sie im Zweifel fachkundigen Rat hinzu.